Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Hinweispflichten und Informationen zur Batterieverordnung (BattVO)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV vom 27.3.1998 ( BGBI. IS 658 ) auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. kommunale Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per ausreichend frankierter Post an uns zurücksenden.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe (Schwermetalle) enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol.

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, " Pb" für Blei, Li für Lithium, Ni für Nickel, Zi für Zink und "Hg" für Quecksilber.